Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen vom Mietstudio Düsseldorf

1.Allgemeines

Die Vermietung der Räumlichkeiten, des Fotoequipments und der Einrichtungsgegenstände von Mietstudio D´dorf, sowie die Anspruchnahme von Leistungen für Foto, Filmproduktionen- und Veranstaltungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von der Mietstudio Düsseldorf Rent, Lorne A. Gruen, Peter von Eller und Jo Buczilowski schriftlich bestätigt worden sind.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen Mietstudio Düsseldorf Rent und dem Mieter bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung der Räumlichkeiten und des Fotoequipments sind verbindlich.

2. Nutzungsbedingungen

Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späterem Zeitpunkt übernimmt. Die Kernzeit liegt zwischen 9.00h und 18.00h. Eine Nutzung außerhalb und über die Zeiten hinaus wird mit einem Overtime-Zuschlag von 15,00 € pro Stunde berechnet. Ohne weitere Absprachen geht das Mietverhältnis nach Ablauf des halben Tages in einen ganzen Tag über, zudem ist ein Aufschlag für die Anmietung an Wochenenden und Feiertagen von 25,00 € fällig.

Die Räumlichkeiten samt Inventar und Fotoequipment bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Mieter hat die bestehende Hausordnung, sowie die Nutzungsbedingungen einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen.
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Fotoequipment pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Fotoequipment dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden und nicht Dritten weitervermietet oder überlassen werden.
Es ist insbesondere auf den Boden Rücksicht zu nehmen.
Eventuelle Schäden, Defekte oder Verluste während der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Die Räumlichkeiten und Fotoequipment gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit etwaige Mängel nicht bei der Übernahme ausdrücklich gerügt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten am Ende der Mietzeit aufzuräumen und Räumlichkeiten, überlassene Schlüssel, Inventar sowie Fotoequipment in dem ursprünglichem Zustand zurückzugeben.

3. Haftung

Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und Fotoequipments auf eigene Verantwortung. Er übernimmt die Haftung für vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für event. entstandene Schäden (Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, etc.) und daraus resultierende Folgeschäden (Nutzungsausfall, zusätzliche Mietgebühren). Dies gilt auch durch Dritte verursachte Schäden. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Fotoequipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Lichtequipment des Mieters, seiner Beauftragten oder sonstiger an der Produktion Beteiligten haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt oder durch Dritte entstehen (Stromausfall, Spannungsveränderung, etc.)
Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

4. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen und Kosten sind nicht im Mietzins inbegriffen. Sie werden gesondert und nach den jeweils gültigen Preislisten, die auf Anfrage bei www.mietstudio-ddorf.de einsehbar sind oder nach Vereinbarung berechnet.

Soweit Mietstudio Düsseldorf Rent dem Kunden Gegenstände von Dritten verschafft und zur Verfügung stellt werden diese dem Kunden zu den jeweiligen Miet- oder Anschaffungskosten In Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

Der per Rechnung ausgewiesene Mietpreis und der Mehrbetrag für Zusatzleistungen im Sinne von Nr.4 ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietpreis oder Teile desselben nach gesonderter Vereinbarung auch im Voraus zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Stornokosten

Der Mieter kann von dem Vertrag bis zu einem Zeitpunkt von einer Woche vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei zurücktreten. Danach werden dem Mieter Stornierungskosten in nachfolgender Staffelung in Rechnung gestellt:

Storno 7 bis 3 Tage vor Mietbeginn : 25 % des vereinbarten Mietpreises
Storno 3 Tage bis 24h vor Mietbeginn : 50% des vereinbarten Mietpreises
Storno innerhalb 24h vor Mietbeginn : voller Mietpreis

Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.

Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte davon unberührt.